Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Neustadt für Rainer Hinz, Kirchenstr. 19, 67468 Neidenfels
Aushang seit 14.01.2026
Finanzamt Neustadt für Tabea Acker, Im Brühl 6, 67150 Niederkirchen
Aushang seit 14.01.2026
Finanzamt Neustadt für Eva Maria Karolina Brändlein, Lehnstr. 18, 6023ROTHENBURG, SCHWEIZ
Aushang seit 07.01.2026
Finanzamt Neustadt für Eva Maria Karolina Brändlein, Lehnstr. 18, 6023ROTHENBURG, SCHWEIZ
Aushang seit 07.01.2026
Finanzamt Neustadt für Bekbolot Asilbek Uulu, Lachener Str. 88, 67433 Neustadt
Aushang seit 06.01.2026