Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Neustadt für Florin Catalin Cismaru, Gartenstr. 51, 67433 Neustadt
Aushang seit 25.11.2025
Finanzamt Neustadt für Talel Tahar Hamzaoui, Mußbacher Landstr. 9, 67433 Neustadt
Aushang seit 24.11.2025
Finanzamt Neustadt für Ulrike Schönenberger, Heidenbrunnenweg 8, 67434 Neustadt
Aushang seit 19.11.2025
Finanzamt Neustadt für Dr. Christoph Barth, Seestraße 53a, 6052 HERGISWIL, SCHWEIZ
Aushang seit 07.11.2025
Finanzamt Neustadt für Lukojc, Pawel, Ratstraße 17, 67158 Ellerstadt
Aushang seit 07.11.2025
Finanzamt Neustadt für Patryk und Aleksandra Nowak, Bahnhofstr. 13-15, 67157 Wachenheim
Aushang seit 07.11.2025