Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Neustadt für Frau Delia Mattern und die Erben nach Herrn Volker Walter Mattern, Blöckenstr. 27, 67434 Neustadt
Aushang seit 13.03.2026
Finanzamt Neustadt für die Erben nach Herrn Volker Walter Mattern, Blöckenstr. 27, 67434 Neustadt
Aushang seit 13.03.2026
Finanzamt Neustadt für Andreas Pizzinini, Alte Landstr. 127, 8800 THALWIL, SCHWEIZ
Aushang seit 12.03.2026
Finanzamt Neustadt für Campus 63 Vermögens- verwaltungsgesellschaft mbH, Martin-Luther-Str. 63, 67433 Neustadt
Aushang seit 09.03.2026
Finanzamt Neustadt für Andrzej Brzozkowski, Kaiserslauterer Str. 367, 67098 Bad Dürkheim
Aushang seit 27.02.2026
Finanzamt Neustadt für Eduardo Garcia Curto, Unbekannt, 99999 Unbekannt
Aushang seit 27.02.2026
Finanzamt Neustadt für Süleyman Resitoglu, Weinstraße Nord 16, 67098 Bad Dürkheim
Aushang seit 27.02.2026
Finanzamt Neustadt für Dr. Katja Rech, Dorfstraße 23, 8126 ZUMIKON, SCHWEIZ
Aushang seit 25.02.2026
Finanzamt Neustadt für Ali Bayrak, Bahnhofstr. 44, 6403 KÜSSNACHT AM RIGI, SCHWEIZ
Aushang seit 25.02.2026