Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Neustadt für Klein u. Gross Weinhandel GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim
Aushang seit 19.06.2024
Finanzamt Neustadt für Inge Priester, Heerstraße 34, 67434 Neustadt
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Rasim Rasimov, Spießstr. 27, 67547 Worms
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Tiberiu-Lucian Ion, Spitalbachstr. 57, 67433 Neustadt
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Marek Mariusz Tomas, Rohrweiherweg 12, 67150 Niederkirchen
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Mehmed Akdemir, Edelzeller Weg 40, 36093 Künzell
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Dirk u. Melanie Blankenmeister, Franz-Hartmann-Str. 2, 67466 Lambrecht
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Klein u. Gross Weinhandel GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Güven Burakmak, Am Bahnhofsplatz 4, 76571 Gaggenau
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Neustadt für Maciej Adam und Agata Kempe, Waldstr. 33, 67434 Neustadt
Aushang seit 12.06.2024