Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Neustadt für Thomas Heim, Kirchstr. 6, 67487 St. Martin
Aushang seit 04.06.2025
Finanzamt Neustadt für Zbigniew Stanislaw Nalborski, Großes Eppental 245, 67098 Bad Dürkheim
Aushang seit 03.06.2025
Finanzamt Neustadt für Frau Irmgard Arnaud, Route de Camp 63, 1228 Plan-Les-Quates
Aushang seit 02.06.2025
Finanzamt Neustadt für Marijo Birac, Horstweg 50, 67434 Neustadt
Aushang seit 02.06.2025
Finanzamt Neustadt für Dietrich Hilmar Robert und Gertrud Schmidt, Burgstr. 27, 67157 Wachenheim
Aushang seit 27.05.2025
Finanzamt Neustadt für parendise GmbH, Marcusallee 16, 28359 Bremen
Aushang seit 21.05.2025